TV-2.0 Receiver – VideoWeb S600

Juni 14th, 2010 von Manu

Der VideoWeb S600 ist einer der ersten Hybrid-Receiver, der das Fernseh-Programm mit Online-Diensten nach dem “Hybrid Broadcast Broadband TV”-Standard begleitet. Ein Gerücht war, dass der S600-Receiver bereits erhältlich sein sollte, denn die Wahrheit ist, dass der HDTV-Satelliten-Receiver zurzeit nur an Betatester verkauft wird.

Untersucht wurde ein Gerät mit der aktuellen Firmware 41. Der Receiver verfügt über einen HDMI-Anschluss, als einzigem Videoausgang und über ein vierstelliges 7-Segment-Front-Display. Da sich das Gerät bereits in der Betatest-Phase befindet, wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit nichts mehr an der Hardware ändern, was bedeutet, dass man sich mit einem Videoausgang zufriedenstellen muss.
Der Start eines Dienstes der HbbTV-Funktion, welche gut in die Oberfläche integriert ist, dauerte stolze 10 Sekunden. Es ist aber möglich auf weitere Online-Angebote, wie z.B. Mediatheken, zuzugreifen. Desweiteren verfügt das Gerät über eine HD+-Zertifizierung, somit lassen sich mit der beiliegenden Smartcard HD-Programme von RTL, ProSieben, Vox, Kabel Eins oder Sat.1 empfangen. Trotz des nicht vorhandenen Sky-Siegels, empfängt der S600 dank CI-Slot mit einer gültigen Abokarte über CAM auch PayTV-Kanäle des Anbieters Sky in High Definition (HD) und SD. Auf externe USB-Medien kann der S600 Sendungen aufzeichnen. Die Medien werden dafür von dem Receiver in das EXT3-Dateisystem formatiert, welches schlecht verwendbar in Bezug auf Windows ist. Die Ausnahme bei der Aufnahme sind HD+-Sender, welche verschlüsselt gespeichert werden. Alle anderen Aufnahmen lassen sich ohne Probleme – nach einer Konvertierung mit dem Programm TSRemux – am Computer wiedergeben.


  • Hersteller: VideoWeb – www.videoweb.de
  • Video-Ausgänge: HDMI (mit Audio)
  • Weitere Anschlüsse: 2 x USB 2.0, 1 x Ethernet
  • Slots: 1 x Card-Reader (HD+), 1 x DVB-CI
  • Tuner: 1 x DVB-S/S2 (HDTV, SDTV)
  • Preis: 300 € (275 € für Betatester)

Fazit: Neuartiger Hybrid-Receiver, der durch die wenigen Anschlüsse leicht einschränkend wirkt, aber mit seiner externen Aufzeichnungs-Funktion punkten kann. Leider noch in der Betatest-Phase.

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Mehr Sicherheit – Paypal steigert Käuferschutz

Juni 12th, 2010 von Manu

Der Käuferschutz der zurzeit zwischen dem Mutterkonzern eBay und Paypal besteht soll künftig auch für Kaufabwicklungen auf andere Shops im In- und Ausland ausgebreitet werden.

Wer online in einem Shop bestellt und mit Paypal bezahlt bekommt dort zukünftig sein Geld erstattet, wenn der Händler nicht liefert. Allerdings wird es nur auf eBay weiter einen Schutz gegen gelieferte Ware geben, die von der Beschreibung abweicht.
eBay verpflichtet dort neu angemeldete Händler mit weniger als 50 Bewertungspunkten ein neues Konto, falls nicht vorhanden, bei Paypal zu eröffnen und es als Bezahlungsmöglichkeit anzubieten. Nach unzähligen Beschwerden kam das Bundeskartellamt, nach Ermittlungen, zu dem Ergebnis, dass kein Verfahren notwendig sei, da eBay im Mitbewerb mit anderen Vertriebswegen und Handelsplattformen stehe und das dadurch kein Missbrauch einer marktherrschenden Stellung vorliege. Zum einen gibt es Untersuchungen aus anderen Ländern, die zeigen, dass Kundenbeschwerden durch eine ähnliche Regelung zurückgingen zum anderen seien die Kunden nicht gezwungen, Paypal zu nutzen.
Interne Verfahren hätten in einem mehrstufigem Testverfahren, die käuferbezogenen Systeme und Geschäftsprozesse sowie organisatorische und technische Maßnahmen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz die Untersuchung bestanden. Desshalb habe der Bezahldienst Paypals vom TÜV Saarland das Zertifikat “Geprüftes Online-Zahlungssystem” erhalten.



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Neue Datenschutzpanne im SchülerVZ

Juni 12th, 2010 von Manu

Von ungefähr 30 Prozent der gesamten Nutzer (1,6 Millionen Mitglieder) des Schüler-Netzwerks SchülerVZ, war es einem Entwickler möglich, Daten abzugreifen.

Unter den gesammelten Daten befinden sich die Kennung der Schule, der Name und das Profilbild des jeweiligen SchülerVZ-Nutzers. Teilweise sind in den Datensätzen auch weitere Informationen wie Geschlecht, Alter oder Hobbys vertreten. Es wurden zwar Vorkehrungen getroffen, z.B. die Zahl der Zugriffe auf ein Benutzerprofil limitiert, um Angriffe auf Nutzerprofile durch Crawler zu schützen, damit nach ähnlichen Vorfällen im Herbst die Sicherheit wiederhergestellt werden konnte, aber diese trickste der benutzte Crawler aus, indem er 1000 Benutzerkonten nutzte, um Daten zu sammeln.



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WLAN-Nutzdaten gespeichert: Googles WLAN-Scan

Juni 10th, 2010 von Manu

Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat durch ein Ultimatum erreicht, dass Google ihm WLAN-Daten mitgeteilt hat, die von den von Google geschickten Street-View-Fahrzeugen, die die Umgebung fotografieren sollten, aufgezeichnet worden sind.

Diese Daten besagen, dass bei den Einsätzen die kostenlose Software Kismet betrieben wurde, die Nutzdaten aller erkannten Funknetze aufzeichnen sollte. Anschließend filterte ein von Google stammendes Programm, welches sich angeblich nur ausversehen in dem Fahrzeug befand, Nutzdaten von offenen WLANs heraus und speicherte Ausschnitte von diesen ab. Zudem wurden u.a. Netzwerkname (SSID), MAC-Adresse, Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Funkkanal und Übertragungsprotokoll erfasst. Der Grund für eine Erfassung der WLAN-Daten war nach Google, dass eine Datenbank angelegt werden sollte, die eine Ortsbestimmung von Mobilgeräten ermöglicht. Doch nach Caspar sind die privaten Daten für diese Aufgabe verzichtbar, da sie nichts dazu beitragen. Zwischen dem Datenschutzbeauftragten und Google bestand bereits ein Termin zur Besichtigung eines Street-View-Fahrzeugs, um die das Auto und die Software genau zu untersuchen. Caspar stand allerdings keine originale Festplatte aus einem solchen Fahrzeug zur Verfügung. Google erklärte die Verzögerung mit rechtlichen Bedenken: Man wolle ausschließen, dass sich die Daten zur Weitergabe nicht dem Fernmeldegeheimnis unterlägen. Die Datenschutzbehörde sieht allerdings die Weitergabe gedeckt durch ihre Überprüfungsbefugnis. Unabhängig von dem Geschehnis hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Google eingeleitet wegen des Verdachts auf Abfangen von privaten Daten.
Derzeit werden die WLAN Empfangsanlagen, beschlossen von Google selbst, aus allen Google-Autos der 33 Länder ausgebaut. Folglich fahren die Fahrzeuge im Moment nicht. In Dänemark, Irland und Österrech wurden die aufgezeichneten Daten bereits von den Behörden kontrolliert gelöscht. Ein Teil der restlichen Länder, u.a. Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Spanien und Tschechien, fordern vorerst Einsicht in die erfassten Daten. Desweiteren verbietet in Österreich ein Bescheid der Datenschutzkommission (DSK) die Fahrt des Street-View-Autos und eine Verarbeitung von bereits gesammelten Daten.



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Chinas neuer Supercomputer – 35. Top500-Liste

Juni 9th, 2010 von Manu

Zu Beginn der Supercomputer-Konferenz ISC10 in Hamburg wurde der große Gewinner, China, in der neuen Top500-Liste der Supercomputer vorgestellt. China belegt nun den zweiten Platz nach den Vereinigten Staaten in der Kategorie schnellster Computer der Welt. Grund dafür ist das neue Petaflops-System Nebulae, dessen Hauptbestandteil 4640 Nvidia-Tesla-Karten C2050 ist.

Weiterhin Nummer Eins bleibt das Cray-XT5-System Jaguar am Oak Ridge National Laboratory, welches stolze 224162 Opteron-Istanbul-Kerne besitzt und 1,75 Petaflops Linepack-Leistung bietet. Theoretisch jedoch liegt das Dawning TC3600 Blade System im National Supercomputing Centre in Shenzhen (kurz NSCS) namens Nebulae über den theoretischen Wert des Jaguars, welcher eine Leistung von 2,33 PFlops erbringen soll. Allerdings liegt der praktisch gemessene Wert mit 1,27 PetaFlops Linepack-Leistung deutlich unter dem Theoretischen. Dabei tragen die 55680 Kerne der Intel-Westmere-Prozessoren (X5650) in 4640 Dual-Prozessor-Knoten vermutlich die Hälfte zur Gesamtrechenleistung bei. Der verbleibende Rest verteilt sich auf die Tesla-Karten mit einer pro Knoten.
Als wäre das nicht genug ist China stolzer Besitzer eines zweiten Systems namens Tianhe I, welches sich im National Supercomputer Center in Tianjin befindet. Dieses System ist mit 2560 Radeon-4870-X2-Karten, die Dual-Chip-Version der alten ATI-GPU-Generation.
Die aufgeführte Rechenkern-Spalte aus der Top500-Liste setzt sich zum Glück nicht aus jeden einzelnen kleinen CUDA-Core oder ATI-Streaming-Core zusammen, sondern im ersten System aus Addition des von Nvidia als Streaming Processor SM bezeichneten Verbund von 32 CUDA-Kernen und im zweiten System aus Addition des Streaming Clusters aus 80 Streaming Cores. Dabei bilden für jeweils beide 16 soppeltgenaue Gleitkommaeinheiten einen relevanten Kern in der Top500-Liste. Folglich kommt das Nebulae-System insgesamt auf 120640 und das Tianhe I-System auf 71680 “Kerne”.
Das dritte System aus der Liste mit Systemen mit GPGPU-Beschleunigung steht ebenfalls in China, am Institut für Verfahrenstechnik der Chinesischen Akademie der Wissenschaft. Es besteht zum einen aus energiesparsamen Nehalem-Prozessoren Typ L5520, zum anderen aus Tesla-C2050-Karten und kommt mit 33120 Top500-Kernen auf 207 TFlops. Das System belegt derzeit mit dieser Rechenleistung Platz 19 der Liste. Unter den Spitzenreiter (Top 16) hat sich außer das Nebulae-System kein weiteres ansiedeln könne. Doch die alten Systeme wurden zum Teil aufgestockt, um ihren ursprünglichen Platz halten zu können. so z.B. auch das System Pleiades des NASA-Forschungszentrums Ames Research Center. Die Intel-Nehalem wurden weitgehend von Westmere-Prozessoren ersetzt. Dementsprechend hält das System seinen sechsten Platz mit 81920 Kernen die eine Rechenleistung von 773 TFlops erbringen. Ein weiteres erwähnenswertes ist das Roadrunner System der Los Alamos National Laboratories mit 122400 PowerXCell-Kernen und 1,04 PFlops. Es ist von der Spitze auf Platz drei zurückgefallen.
Die USA dominieren mit den meisten Rechensystemen: 282 der Top500-Systeme sind hier ansässig. Europa besitzt 144 Supercomputer weit vor Asien mit 57. Großbritannien bleibt in Europa mit 38 Systemen die Nummer 1 vor Frankreich mit 29 und Deutschland mit 24.
Die in Deutschland drei mal vertretenen QPACE-Spezialrechner für Quantenchromodynamik (QCD) arbeiten jeweils mit 4608 PowerXCell-8i-Prozessoren die bei einer maximalen Leistung von 44,5 TFlops nur 57,5 kW benötigen. Sie sind am Energieeffizientesten mit 774 MFlops pro Watt. Kein anderes System auf der Welt ist effizienter. Nachdem die Top500-Liste veröffentlicht wurde, wurde jedes der drei Systeme von den Jülicher auf acht Racks aufgerüstet. Die Rechenleistung jedes einzelnen Systems beträgt nun 100 TFlops.



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Google Nexus One (Smartphone) – Testbericht

Juni 9th, 2010 von Manu

Das Smartphone von Google überzeugt mit einer schnellen Bedienoberfläche und einem farbkräftigen OLED-Display. Zudem ist es derzeit das einzige Smartphone, was mit dem Betriebsystem Android 2.2 betrieben wird.

Google Nexus One

Das Smartphone wird zwar von Google vermarktet, hat seinen Produktionsursprung aber bei der Firma HTC. Es ist das Aushängeschild für Android. Nicht nur neue Betriebsystem-Versionen, auch Apps von Google oder neue Funktionen erscheinen zuerst für das Google-Smartphone. Ein Beispiel dafür ist das neue Android 2.2, welches derzeit nur für das Google-Phone zur Verfügung steht.
Das Auffälligste an diesem Handy ist das kontrastreiche 3,7-Zoll-Display, welches komplett blickwinkelunabhängig ist und zudem mit vielen Farben sehr hell leuchtet, was nicht immer sehr vorteilhaft sein muss. Manche Bilder wirken sehr hell, gerade schwarze Farben leiden darunter. Begründet liegt dies darin, dass man den Kontrast nicht regeln kann. Ebenfalls stören sich manche daran, dass vertikale Linien bei genauem Hinschauen ausfransend wirken, weil sich die Pixel bei der verbauten OLED-Technik nicht mehr aus drei, sondern aus nur zwei Subpixeln zusammensetzen, die zwischen Grün-Blau- und Grün-Rot-Pixeln abwechseln. Ein weiteres Manko ist, dass man im Sonnenlicht – so wie bei allen anderen Handys mit einem OLED-Display auch – rein gar nichts erkennt.
Das Nexus One besitzt einen Touchscreen, über welches es bedient wird. Als weitere Bedienungsmöglichkeiten stehen zum einen vier weitere Sensortasten am unteren Bildschirmrand und ein Trackball zur Verfügung. Bei Benutzen des Trackballs kann es hin und wieder einmal vorkommen, dass man eine der vier Tasten ausversehen berührt. Zudem haben die Tasten einen sher hoch gelegten Berührungspunkt, sodass man leicht über sie reiben muss um sie zu betätigen.
Das Handy Nexus One verfügt über einen Gigahertz-Prozessor. Applikations starten schnell und man kann ohne Ruckler durch das kompfortable Menü des Smartphones surfen. Des weiteren werden Internetseiten schnell aufgebaut, was ebenfalls auf die schnelle CPU zurückzuführen ist.
Der Videoplayer unterstützt nur die Formate MPEG-4 mit AVC (H.264) und 3GP, aber nicht DivX oder WMV. HD-Videos mit einer Auflösung von 720p lassen sich nur mit leichten Rucklern gucken. Dafür kann aber die Foto-Galerie punkten. Sie ist vom Design her schick und sortiert Bilder und Videos in aufziehbare Stapel ein.
Die eingebaute 5-Megapixel-Kamera liefert nur zum Teil gute Fotos. Oft sind sie unscharf und zeigen in dunklen Bereichen starkes Farbrauschen, was u.a. an der Fokussier- und Auslösezeit von zwei Sekunden liegt. Ebenfalls fällt ein fleckiger Rotstich in der Mitte des Bildes auf, der auch bei anderen Samrtphone-Kameras von HTC festgestellt werden kann.
Mit der Kamera ist eine Videoaufnahme mit einer Auflösung von 720 x 480 möglich. Die Aufnahmen geschehen mit 30 Bilder pro Sekunde und lassen so auch auf anderen Geräten, wie den Computer, ein angemessenes Anschauniveau zu.
Die Akkulaufzeit ist allerdings bei intensiver Nutzung des Smartphones auf 3 Stunden begrenzt.



Fazit: Das Handy liegt extrem gut in der Hand und überzeugt von dem neuartigen OLED-Display in Sachen Schärfe und Reaktionszeit. Die Kamera konnte nicht überzeugen, da die Bilder leicht unscharf sein können und ein Rotstich in der Display-Mitte sichtbar war. Alles in allem aber ein gutes Smartphone mit dem neusten Android-Betriebsystem (2.2) in einer optisch edelen Hülle.

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Mini-Gamer-Maus – Roccat Pyra Wireless – Testbericht

Juni 8th, 2010 von Manu

Die kleine kabellose Maus aus dem Hause Roccat lässt besonders die Herzen von Notebook-Spielern höher schlagen. Sie eignet sich besonders für Benutzer mit kleinen Händen und arbeitet mit einem optischen Sensor.



Die Maus gibt sowohl den Rechts-, als auch den Linkshändern Spaß an der Benutzung, da sie symmetrisch konzepiert wurde. Zwar bietet sie für große Hände kaum Konfort, da die Finger nicht mehr auf den Tasten der Maus liegen, aber Spielerinnen mit kleinen Händen werden begeistert von ihr sein. Das Scrollrad der Maus besitzt eine spürbare Rasterung, die es ermöglicht zielgenau zu scrollen. Doch leider lässt sich die Shift Taste, welche sich an der linken Seite der Maus befindet nur sehr schwer mit dem Daumen auslösen.
Die Maus verfügt über einen mitgelieferten Mini-USB-Adapter, welcher – so Hersteller – auf einer Frequenz von 2,4 GHz-Band funkt. Die Reaktionszeit liege bei 1ms, welche das gewohnte Feeling bei einer kabelgebundeten Gamer-Maus wiederspiegelt. Begründet liege das in der tausend maligen Übertragung von Signalen zwischen Maus und Computer. Die Abtastempfindlichkeit lässt sich allerdings nur über die mitgelieferte Software in drei Stufen aufteilen mit 1600, 800 und 400 dpi. Derzeit vertreten ist – zum Vergleich – eine Abtastrate von bis zu 5600 dpi.
Die Akkus, welche mitgeliefert werden, lassen sich über das USB-Kabel aufladen, indem es an den Computer angeschlossen wird. Leider ist es nicht möglich die Maus über dieses Kabel zu betreiben. Alles geschieht über die Funkverbindung zum Adapter, welcher in ein Fach in der Maus zum Transport deponiert werden kann. Wenn die Maus längere Zeit nicht benutzt wird (einige Minuten) schaltet sie automatisch in den Standby-Modus. Damit sie wieder ihren Betrieb aufnimmt muss sie durch einen Tastendruck aus ihrem Schlaf geweckt werden. Das Meterial aus Kunststoff wirkt nicht sehr edel und die Gleitfüße unter der Maus haben nicht viel Kontakt zur Oberfläche.



Fazit: Schlanke, kleine, platzschparende Maus, dessen Kompfort nur für kleine Hände optimal ist. Bequemer Betrieb über Funk und mehr oder weniger bequemes Aufladen. Gute Reaktionszeit, aber Design und Gleitauflagefläche können noch nicht mit der Konkurrenz (Logitech, Razer oder Microsoft) mithalten.

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Komplettschutz des Computers – Sinnvolle Ergänzungen

Juni 6th, 2010 von Manu

Durch mehr Geldausgeben wird nicht unbedingt auch ein guter Schutz gewährleistet.
Viel mehr gibt es gute Schutzerweiterungen für Windows, die kostenlos sind.

Heute möchte ich Ihnen diese Erweiterungen präsentieren.

Unterschiede kostenloser und kostenpflichtiger Antiviren-Software

Allgemein gesagt zeichnet sich der einzig große Unterschied zwischen kostenloser Antiviren-Software und solcher, die etwas kostet, wie z.B. Norton oder Kaspersky, dadurch ab, dass die kostenlosen Programme nicht oder eingeschränkt über eine Verhaltensanalyse verfügt.
Sie ist also nicht so gut in der Lage das Verhalten von Programmen zu untersuchen und ggf. verdächtige Handlungen, wie z.b. Einträge in die Registry oder Mitschnitte der Tastatureingaben, zu erkennen und sie frühzeitig zu unterbinden.

ThreadFire als sinnvolle Ergänzung

Wer trotz allem keine Lust hat viel Geld auszugeben ist mit dem Tool ThreatFire ebenfalls stolzer Besitzer einer guten Verhaltenserkennung, welche als Ergänzung mit anderen Antiviren-Programmen (wie z.B. AntiVir) zusammenarbeitet.
Es wird allerdings davon abgeraten sich nur auf diesen Ergänzungsschutz zu beschränken ganz ohne Signatur- und Heuristikerkennung, da es vorkommen kann, dass ein Schädling beim Ausführen nicht erkannt wird und somit das System infiziert.

Alles über ThreadFire

ThreadFire (Download unten) hält sich dezent im Hintergrund und warnt bei verdächtigen Aktivitäten. Durch eine Meldung als Popup macht sich das Tool bemerkbar und fragt den Benutzer, ob das erkannte Programm fortgesetzt oder blockiert werden soll.
In seltenen Fällen – bei eindeutigen Aktivitäten – schreitet ThreadFire sofort ein und unterbindet die Prozesse eines Schädlings.
Ein Vergleich der Geschwindigkeitsmessungen zeigt, dass ein Rundumschutz
(z.B. Microsoft Security Essentials) gegenübergestellt einer Kombination aus ThreadFire und MSE (kostenloser Virenscanner) gleichschnell arbeitet.
Lediglich Unterschiede zeigten sich beim ersten Starten von Programmen oder Dateien, wobei ThreadFire in Kombination etwas langsamer arbeitete. Auch der Hauptspeicher war mit 10 MBytes nicht gerade besser dran.

In einem weiteren Test schnitt es dafür um so besser ab!
Im Vergleich mit Norton hatte Norton 15 Schädlinge als solche nicht erkannt. Diese 15 von hand ausgeführten Schädlinge wurden aber von ThreadFire erfolgreich blockiert. Am Ende war der Computer nicht infiziert, es blieben lediglich nur zwei Rückstände im System: Ein Registryeintrag und eine ausführbare Datei.

ThreadFire muss aber nicht unbeding besser sein als die Konkurrenz.
Der große Vorteil gegen Andere ergibt sich jedoch duch die große Community, die Informationen über verdächtige Dateien, die von ThreadFire als leicht verdächtig eingestuft werden, an den Hersteller sendet. Dieser weiß dann zum einen über neue Bedrohungen schnellstmöglich bescheid, zum anderen wird eine Datenbank von gutartigen Programmen erstellt, die eine genauere Erkennung zulässt.
Trotz der großen Datenbank besteht weiterhin das Risiko eines Fehlalarms, die Wahrscheinlichkeit wird allerdings geringer. Teilweise werden auch ganze Dateien zur Analyse an den Hersteller gesendet. Allerdings sind – so Hersteller – nur ausführbare Dateien und keine Dokumente, wie z.B. PDF- oder DOC-Dateien, mit inbegriffen. Ebenfalls werden keine privaten Dateien hochgeladen.

Bei einem Schädlingsfund wird der Benutzer nicht gleich mit Meldungen und Informationen rund um diesen überflutet. Es lässt sich aber trotzdem auch genauere Informationen anzeigen lassen zum Beispiel über die Ursachen der kritischen Einstufung.

Mein Fazit: Sehr übersichtliches, trotzdem informatives Hilfsmittel zur Verringerung einer Schädlingsinfektion auf dem Computer.

Firewalls – Eine weitere Schutzmaßnahme

Als weiteren Schutz gibt es trotz Router, die bereits teilweise als Firewall dienen, noch
Personal Firewalls, die als Software installiert werden können. Das Ziel ist es, bösartige Aktivitäten zu unterbinden. Dabei wird zum einen Wert darauf gelegt, dass Trojaner keine Informationen und Dateien nach außen, in das Internet, schicken können, zum anderen dass Angriffe aus dem Netz durch die Firewall blokiert werden und dem Computer nichts anhaben.
Durch den Zuwachs an Routern, die bereits fast in jedem Haushalt vorhanden sind, nimmt aber die Funktion der Personal Firewall als Schutzwall gegen Angriffe von außen ab, da die Routerfirewall derartige Unterfangen abwehrt.
Aber nicht nur der Router, sondern auch die zunehmende Anzahl an Programmen, die in ein Netzwerk funken hat extrem zugenommen, sodass eine Personal Firewall schlicht sinnlos geworden ist. Selbst erfahrene Computeranwender haben oftmals nicht die Möglichkeit eine gutwartige von einer bösartigen Verbindung in das Internet zu unterscheiden. Daher lassen viele Firewalls aus Internet-Security-Suiten den Netzwerkverkehr, soweit nicht extrem auffällig, einfach ohne ihn zu kontrollieren durch.

Eine gute, kostenlose Firewall ist sogar schon die Windows-Firewall. Seit Vista ist es sogar möglich zwischen verschiedenen Netzwerken zu unterscheiden. So lassen sich zum Beispiel Netzwerke in “Internet Netzwerk”, “Privates Netzwerk” oder “Öffentliches Netzwerk” einteilen. Freigaben von Dateien sind dann zum Beispiel nur im Netzwerk, das als “privat” gekennzeichnet worden ist, sichtbar, aber nicht in einem öffentlichen Netzwerk (Internetcafe).
Allerdings ist bei der Windows-Firewall stets darauf zu achten, dass sich Programme nicht einfach über die Registry als Ausnahme in die Firewall eintragen, so dass sie uneingeschränkt senden und empfangen können!

Updates

Alte Programmversionen stellen schon seit langer Zeit ein enormes Sicherheitsrisiko dar. Sicherheitslücken in Browsern, Adobe Reader, MS Office oder Java werden bewusst ausgenutzt – da sie auf den meisten Computern vertreten sind – um Spionageprogramme oder Bot-Netzwerk-Software zu installieren. Selbst auf seriösen Seiten beispielsweise können Schädlinge durch Sicherheitslücken ein System befallen, wenn Kriminelle einen Server durch Ausnutzen einer weiteren Sicherheitlücke unter ihre Kontrolle gebracht haben.

Auch die Update-Funktion von Windows sollte stets aktiviert sein. Denn sie sichert nicht nur
das System, sondern auch Programme von Microsoft, wie das MS Office, die teilweise
schwere Sicherheitslücken aufweisen können.
Leider ist es mit dem Windows-Updater aber nicht möglich Programme von Drittanbietern automatisch auf den neusten Stand zu halten, wie es in Linux beispielweise der Fall ist. Hierfür gibt es aber ebenfalls Programme von Drittanbietern, die das Problem lösen (Siehe unten). Jedoch gibt es auch hier keine hundert prozentige Sicherheit.

Anhang

ThreadFire: Entwicklerseite – Download
Update-Reminder (Automatische Updateprüfung von Programmen): Homepage
Browser Add-On “Web of Trust” (warnt bei verdächtigen Suchergebnissen): Entwicklerseite

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iPad Gewinnspiel mit realer Gewinnchance

Mai 29th, 2010 von Felix G.

Es gibt ja zur Zeit viele iPad-Gewinnspiele, doch bei vielen hat man nicht wirklich eine reale Chance.
Ich habe für euch mal eines gesucht, bei dem ihr Eines von drei iPads gewinnen könnt.

Wie ihr mitmachen könnt steht hier.

Nun noch ein paar Infos zum Anbieter dieses tollen Gewinnspiels:

SPARWELT – Nur die besten Schnäppchen

Wer online einkaufen und dabei sparen will, muss nur eine Adresse im Internet kennen: www.sparwelt.de. Hier gibt es die besten Schnäppchen, Gutscheine und Gratisproben aus dem Netz! Egal ob günstiger LCD-Fernseher, preiswertes Notebook oder kostenloser Kinogutschein: Bei SPARWELT ist alles dabei, was gut, günstig und sogar völlig kostenlos ist.

Wenn es noch günstiger werden soll, bietet Sparwelt.de Gutscheine zum Ausdrucken und Gutschein-Codes fürs Internet. Erst mit einem passenden Gutschein lassen sich manchmal nämlich die echten Schnäppchen machen. Die Gutschein-Datenbank bietet Hunderte Gutscheine, die täglich aktualisiert werden!

Und wer gar keinen Cent ausgeben will, findet auf Sparwelt.de Gratisproben und kostenlose Probierpakete. Egal ob Duftproben, kostenloses Tierfutter oder Gratis-Kaffee – alles gibt es zum Nulltarif!

Und jetzt kann man bei Sparwelt.de ein Apple iPad gewinnen!

Reinschauen lohnt sich! www.sparwelt.de


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Ist Kino.to wirklich legal?

Mai 7th, 2010 von Manuel

Unzählbar viele Internetuser gucken sich täglich Filme auf Kino.to an. Doch ist das legal? Das fragen sich wahrscheinlich viele. Das soll hier geklärt werden.

Zuerst soll einmal geklärt werden, worauf Kino.to eigentlich basiert.
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Über die Video Plattform Kino.to kann man sich kostenlos viele Kinofilme durch Streaming ansehen.
Viele User von Kino.to sind sich unsicher, ob die Nutzung in Deutschland legal ist oder ob sie sich mit jedem Betreten der Seite strafbar machen. Da wir in Deutschland leben und uns nach dem Deutschen Gesetz richten müssen ist die Nutzung von Kino.to illegal. Der User schaut unerlaubt eine Veröffentlichung eines Kinofilmes an und Verstößt damit gegen das Urheberrecht. (§ 15 I Nr.1, 16 I UrhG.) Durch das Streaming speichert die Internetseite den Film im Arbeitsspeicher des Computers des Users ab und erstellt somit eine virtuelle Kopie des Films. Jedoch ist diese Kopie, keine dauerhafte Kopie und wird nach schließen der Seite gelöscht. Jedoch ist auch diese Kopie des Films nach dem Vervielfältigungsrecht ( § 16 I UrhG ) verboten, weil es bei der Vervielfältigung nicht dadrauf ankommt, ob die Kopie Lebenslang oder ein Paar Sekunden auf Existiert. Viele Denken, dass das Streamingverfahren den User schützt, weil er das Recht auf eine Privatkopie ( § 53 I 1 UrhG ) hat. Doch das ist falsch. Für eine Privatkopie darf der User keine rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Quelle verwenden. Da bei Kino.to sehr viele aktuelle Kinofilme gezeigt werden, kann der User davon ausgehen, das die Filme rechtswidrig gezeigt werden, weil Sie Paralell dazu gerade im Kino anlaufen. Kurz zusammengefasst: Der User macht sich bei jedem Besuch auf Kino.to nach dem Deutschen Recht( § 97 I UrhG ) Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz und § 106 I UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schadensersatzpflichtig Strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren auch für Ersttäter bestraft. Jedoch wird bei einer so Großen Besucherzahl seitens der Filmindustrie dadrauf verzichtet gegen die User vorzugehen. Sie gehen Juristisch gegen die Betreiber von Kino.to vor, die jedoch anonym und im Ausland verteilt leben.


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